
| Allgemeine Geschäftsbedingungen | ||
§ 1 Allgemein (2) „Kunde“ im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bei Werkverträgen auch der „Besteller“. Die Verwendung des Begriffes „Kunde“ gilt unabhängig davon, ob es sich um einen oder mehrere Personen handelt. § 2 Angebote, Preise und Datenschutz (2) Wir bieten dem Kunden unsere Leistungen mit einem Kostenvoranschlag an. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme dieses Angebotes durch den Kunden zustande. Als schriftliche Annahme im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Auftragserteilung/ Angebotsannahme mittels eMail. Für den Vertragsinhalt ist der Text des Kostenvoranschlages maßgeblich. Sofern der Kunde Änderungen wünscht, werden diese nur Vertragsbestandteil, wenn Sie von uns bestätigt werden. Beanstandungen unserer Bestätigungsschreiben sind spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen. (3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Erfolgt die Leistung später als vier Monate nach Datum des Angebotes, sind wir berechtigt, die im Angebot genannten Preise entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Arbeitslöhne und Materialkosten anzupassen. (4) Holen wir im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote ein und wird der Auftrag vom Kunden sodann anderweitig vergeben, sind wir berechtigt, die für die Angebotseinholung getätigten Aufwendungen nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Wird der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, jedoch ein Fremdauftrag über uns abgewickelt, sind wir berechtigt pauschal 15% des ursprünglichen Auftragsvolumens als Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. (5) Wird unser Honorar mit der Mittlerprovision aus dem sog. Schaltvolumen finanziert, so muß das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um unsere Leistungen zu regulieren. Geschieht dieses nicht, sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand entsprechend unserer Preisliste zu berechnen. (6) Wir sind in jedem Fall berechtigt, Teil- und Abschlagsrechnungen zu erteilen, wenn laut Auftrag mehrere Leistungen erbracht werden sollen, die sich über einen Gesamtzeitraum von mehr als einem Monat erstrecken. Wir sind berechtigt, zur Deckung unseres Aufwandes Vorschüsse vom Kunden anzufordern. (7) Der Kunde erklärt sich mit einer EDV-mäßigen Speicherung seiner Daten für unsere Kundendatei einverstanden. Zu einer weiteren Datenspeicherung nach Beendigung des Auftrages sind wir nicht verpflichtet. Dies gilt insbesondere für die im Zusammenhang mit dem Auftrag erarbeiteten Daten und die Daten, die Gegenstand des Auftrages waren. § 3 Auftragsausführung und Ausführungszeit (2) Störende Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von der rechtzeitigen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen wie z.B. Feuer und Rohstoff-/ Energiemangel, Behinderung der Verkehrswege sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von uns verschuldet zu sein, die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns oder einem Drittunternehmen eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere verzögert sich die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Monate, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erklären. (3) Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistung zu informieren und die für die sachgerechte Abwicklung des Auftrages erforderlichen Informationen und Dokumente fristgerecht und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Kunde übergibt uns nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Unterlagen wie Fotographien, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen. (4) Soweit von uns Werbemittel erstellt werden bzw. dieses in unserem Auftrag durch Drittunternehmen erfolgt, behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor. Diese hat der Kunde zu akzeptieren. Berechnet wird in beiden Fällen die tatsächlich gelieferte Menge. (5) Wir sind in allen Fällen berechtigt, die geschuldete Leistung auch durch Dritte ausführen zu lassen. Werden im Rahmen des Vertrages Leistungen an Drittfirmen übergeben, sind wir vom Kunden bevollmächtigt, in seinem Namen als Vertreter nach §§ 164 ff. BGB Verträge mit Drittfirmen abzuschließen. Diese Drittfirmen gelten nicht als unsere Erfüllungsgehilfen. § 4 Urheberrecht und Rechte Dritter (2) Wenn der Kunde Agenturarbeiten über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus nutzt, wie: Kommt eine Einigung nicht zustande, gilt ein Mindesthonorar von 10% des Entgeltes des letzten Tätigkeitsjahres. (3) Sofern Computersoftware im weitesten Sinne Gegenstand des Auftrages bildet, gehören die Quellcodes der von uns erstellten Programme und Lösungen nicht zum Leistungsumfang und verbleiben unser alleiniges Eigentum. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bildet die Überlassung von Software den Vertragsgegenstand, erhält der Kunde das nicht ausschließliche nicht übertragbare Nutzungsrecht hieran. Er ist nicht berechtigt, an den von uns erstellten Plänen, Computersoftware, Softwarelösungen und anderen Dienstleistungen bzw. den Quellcodes Veränderungen vorzunehmen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes bestimmt. § 69 d Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetz (UrhG) bleiben unberührt. Der Kunde ist berechtigt, Kopien zur Datensicherung anzufertigen. Ein weitergehendes Vervielfältigungrecht wird dem Kunden nicht eingeräumt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. § 69 e des Urheberrechtsgesetz (UrhG) bleibt unberührt. Bei Anfertigung der Kopien ist des dem Kunden untersagt, Schutzrechtshinweise zu entfernen. (5) Mit Zustimmung des Kunden dürfen wir auf den dem Auftrag zugrunde liegenden Werbemitteln auf uns und unsere Dienstleistung in geeigneter Weise hinweisen. Die Ausführung liegt in unserem Ermessen. Der Kunde darf die Zustimmung bezüglich des Hinweises nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse besitzt. Auch sind wir berechtigt, in unserer Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen. (6) Wir haben in allen Fällen einen Anspruch auf Aushändigung von Belegexemplaren. § 5 Eingebrachte Gegenstände, Dokumente und Daten (2) Die Aufbewahrung und Lagerung der in Abs. 1 genannten Gegenstände, Dokumente oder Daten obliegt grundsätzlich dem Kunden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Lagerung und Aufbewahrung der seitens des Kunden eingebrachten Gegenstände, Dokumente oder Daten entstehen, gehen zu seinen Lasten. (3) Eine Sicherung und Speicherung der seitens des Kunden eingebrachten Daten erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Wir haften nicht für Datenverluste, die aufgrund von technischen Betriebsstörungen an elektronischen Systemen oder durch extern verursachten Stromnetzschwankungen entstehen. (4) Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs werden von uns für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände, Dokumente oder Daten nicht abgeschlossen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. (5) Zusätzliche Kosten, die während der Auftragsausführung im Zusammenhang mit der Inkompatibilität der vom Kunden eingebrachten Daten, Programmen und Systemen oder sonstigen technischen Mängel der vom Kunden eingebrachten Programme und Dateien sowie aufgrund nicht den Regeln der Technik entsprechend angelegter Dateien entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. (6) Der Kunden haftet für Schäden, die die von ihm eingebrachten Gegenstände, Dokumente oder Daten verursachen. Dies gilt auch für sogenannte „weiterfressende Schäden“. Der Kunde haftet insbesondere für von ihm eingebrachte mit sogenannten „Viren“ behafteten Datenträgern. § 6 Genehmigung § 7 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht (2) Die Zahlung erfüllungshalber mit einem Wechsel bedarf unserer vorherigen Zustimmung. (4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung gegen die in der Rechnung ausgewiesene Zahlungssumme nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn es auf demselben konkreten Auftragsverhältnis beruht. (5) Eingehende Zahlungen werden bei mehreren unbeglichenen Forderungen gegen den Kunden mit der jeweils ältesten Verbindlichkeit zuerst verrechnet. (6) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen. Im übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. § 8 Haftung (2) Beanstandungen unserer Leistung sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen geringfügige Farbabweichungen vom Original nicht zur Beanstandung. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Beanstandungen an einem Teil der Leistung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. (3) Erstellen wir im Auftrag des Kunden eine für das Internet bestimmte Website oder anderweitige Computersoftware, haften wir nicht für die dort eingestellten Inhalte. Eine inhaltliche Prüfung durch uns findet nicht statt. Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf Fehler oder Fehlfunktionen, die mit mangelnder Kompatibilität eines zusätzlichen, vom Kunden mit dem von uns erstellten Programm zusammenhängen, es sei denn, dies wurde so vereinbart. Gleiches gilt für die Lauffähigkeit und Laufgeschwindigkeit. (4) Hat der Kunde unsere Leistung nach § 6 Abs. 1 genehmigt oder für druckreif erklärt, sind wir von jedweder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Gleiches gilt für eigenmächtig vorgenommene Nachkorrekturen sowie Autorenkorrekturen. § 9 Nebenabreden und Schriftform § 10 anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand (2) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche beider Parteien ist Bielefeld, soweit nichts anderes vereinbart ist. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Bielefeld. Es ist uns aber unbenommen, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. § 11 Schlussbestimmungen
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